Die Zufahrt, die Verbindungsstrasse von der Langenbruckstrasse (Allerheiligenstrasse) zum Spitzenrütiweg, muss jederzeit befahren werden können. Auf der Strasse darf nicht parkiert werden. Es
sind die vorhandenen Parkplätze zu benützen.
Im Clubbeitrag sind Platzmiete, Beleuchtung, Garderoben- und Duschen¬benützung sowie Haartrockner inbegriffen.
Das Licht ist nach Beendigung des letzten (Abend-)Spiels auszuschalten.
Das Clubhaus und die entsprechenden Einrichtungen sind nicht öffentlich und nur/ vorwiegend für Clubmitglieder vorgesehen.
Die Öffnung des Clubhausrestaurants ist dem Platzwart, dem Clubhauswirt und den Vorstandsmitgliedern vorbehalten.
Der Aufenthaltsraum (Restaurant) ist ohne oder wenigstens mit gut gereinigten Sandschuhen zu betreten.
Für Wertsachen und Unfälle wird keine Haftung übernommen. Die Benützung erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr.
Die Aufsicht von Kindern und Minderjährigen obliegt den Erziehungsberechtigten.
Hunde sind auf der Anlage an der Leine zu führen.
Alle Anordnungen des Platzwartes oder eines Vorstandsmitgliedes sind in jedem Falle verbindlich.
Die Anlagen sind sauber zu halten. Abfälle sind in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
Bei Nichtbeachtung der Platz- und Hausordnung sowie des Spiel-Reglements behält sich der Vorstand angemessene Schritte vor. Bei groben Verstössen und bei wiederholter Nichtbeachtung kann
einem Mitglied die Club-Mitgliedschaft entzogen werden.
Auf den Anlagen dürfen nur durch den Vorstand bezeichnete Tennislehrer/-leiter Unterricht erteilen.
Der Vorstand ist jederzeit berechtigt, Ergänzungen oder Abänderungen vorzunehmen.
Durch die Beitrittserklärung gelten diese Bestimmungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert.